Das Weinetikett

24. Juni 2019

Weinetikett – Was steht drauf?
• Es gibt verpflichtende und freiwillige Angaben auf Weinetiketten
• Verpflichtend sind z.B. Angaben zum Alkoholgehalt und amtliche Prüfnummer
• Freiwillige Angaben sind z.B. Jahrgang des Weins und Geschmacksangaben

Der Ursprung des Weinetiketts
Was wäre der Wein ohne sein Weinetikett? Schon seit Jahrhunderten ist klar, Wein ist nicht gleich Wein. Also lag die Lösung bald sehr nah. Weine müssen zur Unterscheidung gekennzeichnet werden und zwar mit Etikett auf der jeweiligen Flasche.
Archäologische Funde beweisen, dass schon in frühester Zeit zur Kennzeichnung von Weinen auf Amphoren geritzt wurde. Bald darauf wurden dann sogenannte Rollsiegel genutzt. Im antiken Griechenland und auch bei den Römern schmückten den Wein dann edle Anhänger mit Markierungen. Dieser Flaschenschmuck wurde bis ins Mittelalter beibehalten. Die Verwendung eines Papieretiketts ist zum ersten Mal für den „1822er F.M. Schloss Johannisberger Cabinets Wein“ dokumentiert. Doch spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehört das Papieretikett zum Standard für Weinflaschen. Dank modernen Druckverfahren setzte sich dann das selbstklebende Etikett durch.
Das Weinrecht des deutschen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die EU haben strenge Vorschriften für die Kennzeichnung von Weinen. Dem Verbraucher müssen für die Kaufentscheidung alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, ohne ihn durch Täuschung zu beeinflussen.

Jede Weinflasche benötigt ein Weinetikett!
Bei der Etikettierung von Weinflaschen unterscheidet man zwischen verpflichtend vorgeschriebenen- und freiwilligen Angaben. Allgemein gilt, dass Weinbehältnisse mit einem Volumen unter 60 Litern etikettierpflichtig sind. Das heißt: Jede Weinflasche, die in den Verkauf geht, braucht ein entsprechendes Weinetikett!
Die vorgeschriebenen Informationen müssen im gleichen Sichtbereich der Flasche angebracht sein. Zudem müssen Angaben so zu sehen sein, dass die Weinflasche nicht umgedreht werden muss. Die Mehrzahl der Weinflaschen besitzt zwei Etiketten. Das vordere Etikett enthält in der Regel werbende Inhalte wie beispielsweise Logos oder Werbesprüche in selbstgewählter Schrift. Das Rückenetikett enthält dann die relevanten Pflichtinformationen. Deshalb gilt rechtlich das Rückenetikett als Hauptetikett.
Vorschrift ist auch, dass verpflichtende Informationen in klar leserlichen Schriftzeichen erkennbar sind. Das heißt sie müssen sich von den restlichen Informationen klar abheben.

Die Pflicht: Was muss aufs Weinetikett?
Qualitätsstufen: hier: Qualitätswein, Beispiele für Qualitätsstufen: Qualitätswein, Landwein (mit Angabe der Herkunft) oder Prädikatswein. Prädikate hierfür sind Kabinett, Spätlese, Beerenauslese oder Auslese.
Verkehrsbezeichnung: Hierbei gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für die Art des Weins. Beispielsweise unterscheidet man zwischen Wein oder Perlwein. Perlwein wird auch häufig unter der Bezeichnung „Secco“ angeboten.
Geografische Angabe: Die Pflicht dieser Angabe hängt von der Qualitätsstufe des Weines ab. Außerdem ist entscheidend, wie detailliert die Angabe über die Herkunft ist.
Abfüller: Diese Angabe muss den Ort enthalten, an dem der Abfüller seinen Betrieb hat. Der Abfüller ist im Normalfall der Winzer. Die Abfüllangaben sind hier zusätzlich mit einer Kennziffer codiert.
Alkoholgehalt im Wein: Beispielsweise 11 ; diese Angabe ist genauso verpflichtend wie das Einhalten der Einheit von Alkoholgehalt in Volumenprozent ( vol). Die Nennfüllmenge: hier: 1,0 Liter, diese Angabe beschreibt das Volumen des Inhalts der Weinflasche in Litern.

Hinweiskennzeichnungen auf Weinetiketten
Hinweis auf Sulfite: Die Angabe „Enthält Sulfite“ muss auf dem Weinetikett stehen, wenn der Wein durch den Herstellungsprozess geschwefelt ist. Diese Kennzeichnungspflicht gibt es seit 2006.

Hinweis auf eiweißhaltige Schönungsmittel: Wird der Wein im Herstellungsprozess einer Schönung durch Eiklar, Kasein oder anderen eiweißhaltigen Stoffen unterzogen, ist auch dies zur Kennzeichnung verpflichtet nach EU-Vorschriften.

Die Kür: Was kann aufs Weinetikett?
Die folgenden Angaben sind freiwillig. Sie müssen aber in der Weinbuchführung angegeben und dokumentiert werden.
Der Jahrgang: Hier wird angegeben, in welchem Jahr die Trauben für den Wein gewachsen und geerntet wurden. Auf dem Etikett darf der Jahrgang nur beschreiben werden, wenn mindestens 85 % der Reben tatsächlich im angegebenen Jahr geerntet wurden.

Die Rebsorte: Entscheidend sind dabei wieder die 85 % der Reben, die für die Weinherstellung verwendet wurden. Auch die Angabe von zwei Rebsorten ist möglich, dann ist aber Pflicht, dass 100 % der Trauben dieser beiden Rebsorten entsprechen. Weinort und seine Lage beschreiben die genaue Herkunft. Die Geschmacksangabe: (z.B. halbtrocken) ist abhängig vom Restzuckergehalt im Wein. Zulässige Geschmacksbezeichnungen sind dabei:

• trocken (mit höchstens 9 Gramm Restzucker/Liter),
• halbtrocken (höchstens 18g/Liter),
• lieblich (höchstens 45g/Liter) und
• süß (über 45g/Liter)

Zusätzliche Angaben wie passende Speiseempfehlungen und Trinktemperatur sind seit 2007 zugelassen. Andere fakultative Angaben sind erlaubt, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Sie unterliegen dem Täuschungs- und Irreführungsverbot. Dazu zählen Lagerungsbedingungen, Angaben über den Verzicht von Zusatzstoffen sowie Angaben zur Herstellung.

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